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AutorenbildOlaf Kretzschmar

WIEDEREINBÜRGERUNG IN DEUTSCHLAND

⚫️🔴🟡Thema Wiedereinbürgerung ⚫️🔴🟡




Manche verlieren bei Annahme der ausländischen Staatsbürgerschaft automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, weil sie entweder,




▶️nicht wussten, dass sie einen BBG Antrag stellen müssen,


▶️sie per Mail einen positiven Bescheid vom BVA bekommen haben und den Termin der Zeremonie wahrnehmen, aber erst hinterher die BBG Urkunde vom Konsulat abholen. Trotz positiven Bescheides, verliert man automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bei Annahme der neuen Staatsbürgerschaft, wenn man nicht im Besitz der BBG Urkunde ist. (Abholdatum wird auf der Urkunde vermerkt)


ODER


▶️sie zur Zeremonie gehen und die Gültigkeit der Urkunde ist bereits abgelaufen. Ab dem Tag der Genehmigung hat man zwei Jahre Zeit, die neue Staatsbürgerschaft zusätzlich anzunehmen.


Wem rechtzeitig auffällt, dass die Gültigkeit knapp wird, kann eine Anschlussurkunde direkt beim BVA beantragen,

oder


▶️sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft bewusst abgegeben, bereuen es aber heute.


Wem DAS nichteinmal bewusst ist, dass die deutsche Staatsbürgerschaft verloren ist, wird es spätestens beim nächsten deutschen Passantrag feststellen. Dort wird ein gültiges Visum verlangt.


Das hat man als neuer Staatsbürger aber nicht mehr.


Dann muss man die Einbürgernsurkunde und die BBG Urkunde vorlegen und es werden die Daten verglichen.


War die Urkunde noch gültig am Tag der Zeremonie und war man bereits im Besitz der BBG Urkunde.


War sie ungültig oder nicht abgeholt bekommt man keinen neuen deutschen Pass.

Dann kann man einen Wiedereinbürgerungs- antrag stellen. Der ist langwieriger aber nicht aussichtslos.


Hat man vorher gar keinen Antrag gestellt muss man darlegen, dass man zu dem Zeitpunkt der Einbürgerung der neuen Staatsbürgerschaft eine Beibehaltung genehmigt bekommen hätte. Es ist sozusagen ein nachgeholter Beibehaltungsantrag. Beide Verfahren müssen die selben Vorraussetzungen erfüllen.


Das gilt für alle die nach dem 1.1.2000 die Staatsbürgerschaft verloren haben.


Für Diejenigen, die vor dem 1.1.2000 die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben ist es etwas schwieriger, da sie zusätzlich noch ein öffentliches Interesse an der Wiedereinbürgerung nachweisen müssen.


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